Zustiften und Stiftungsfonds
Mit einer Zustiftung in beliebiger Höhe in das Stiftungsvermögen erhöhen Sie das Stiftungskapital.
Die Bürgerstiftung Siegen arbeitet nachhaltig – der Stiftungszweck wird nur mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital verwirklicht; das Stiftungskapital selbst bleibt unangetastet, so dass auch kommende Generationen davon profitieren.
Ab einem bestimmten Betrag kann ein zweckgebundener und auf Wunsch mit einem Namen versehener Stiftungsfonds eingerichtet werden.
So hat z.B. ein Stifter einen Stiftungsfonds mit einem namhaften Betrag eingerichtet, dessen Erträge jungen Menschen aus der Region zu Gute kommen werden.
Wenn Sie die Bürgerstiftung Siegen finanziell unterstützen, erhalten Sie selbstverständlich eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden besonders gefördert und sind daher steuerlich privilegiert.
Förderzusage für die Bürgerstiftung Siegen







