Bürgerstiftung Netphen

Die Stiftung

2012 geht es für das Alte Feuerwehrhaus und die in ihr beheimatete Stiftung einen weiteren großen Schritt voran. Nachdem das Ziel der Stiftung Altes Feuerwehrhaus Netphen, dazu beizutragen, dass das Kultur- und Begegnungszentrum Feuerwehrhaus Netphen entstehen und sich etablieren konnte, erreicht ist, gelangen nun gelungen, Dank weiterer Zustiftungen den Wirkungsbereich der Stiftung auf die Förderung des kulturellen und sozialen Miteinanders in Netphen insgesamt zu erweitern.

Unter dem Motto „Gemeinsam viel bewegen“ will die für Zustiftungen und Ideen aller offen stehende Stiftung möglichst vielen Menschen in Netphen zu Gute kommen. Zweck der „Bürgerstiftung Netphen“ ist nun die Förderung von Kunst, Kultur und Denkmalpflege, Bildung und Erziehung sowie der Jugend- und Seniorenarbeit in Bezug auf die Stadt Netphen. Selbstverständlich kommen die Erträge des Kapitals der ursprünglichen Stiftung für das Feuerwehrhaus auch in Zukunft ausschließlich dem Kulturbetrieb im Alten Feuerwehrhaus zu Gute.

Der Vorstand

Mitglieder des Vorstands der Bürgerstiftung Netphen sind:

    • Jürgen Korstian (Vorsitzender)
    • Wolfgang Decker (stellv. Vorsitzender)
    • Silvia Glomsky
    • Ulf Stötzel
    • Klaus Gräbener

 

 

Spenden Sie Zeit, Geld und Ideen

  • Sie können: die langfristige Arbeit der Bürgerstiftung Netphen mit einer Zustiftung in beliebiger Höhe unterstützen. Ihre Zustiftung bleibt auf Dauer erhalten. Nur die Erträge des Stiftungskapitals werden für die Erfüllung der Stiftungszwecke eingesetzt.
  • Sie können: aber auch mit einer Spende aktuelle Projekte unterstützen. Spenden werden kurzfristig und vollständig für die entsprechenden Fördermaßnahmen verwendet.
  • Ihre Zustiftung wirkt langfristig, Ihre Spende kurzfristig.

Für Ihre persönliche Zuwendung hat die Bürgerstiftung Netphen folgendes Konto bei der Sparkasse Siegen eingerichtet:
IBAN DE28 4605 0001 0001 2455 62
BIC  WELADED1SIE

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift sowie die Bestimmung als „Zustiftung“ oder „Spende“ an. Selbstverständlich erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung.

Gemeinnütziges Stiften wird steuerlich besonders gefördert.

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